Jenaer Erklärung trägt zu Änderung des Grundgesetzes bei
Der Begriff Rasse soll aus Artikel 3 des Grundgesetzes gestrichen werden, der Schutz vor Rassismus soll aber selbstverständlich im Gesetz verankert bleiben. Eine entsprechende Neuformulierung wird derzeit in den zuständigen Ministerien vorbereitet. Die im September 2019 von führenden Wissenschaftlern aus Evolutionsforschung, Genetik und Zoologie veröffentlichte Jenaer Erklärung ist einer der Anstöße für die jetzt bevorstehende Gesetzesänderung.
Menschenrassen sind keine biologische Realität
In dieser Erklärung beleuchteten die vier Unterzeichner Martin S. Fischer, Uwe Hoßfeld, Johannes Krause und Stefan Richter aus biologischer Sicht die Frage nach den vermeintlichen Menschenrassen und legten ausführlich dar, dass es hierfür keinerlei wissenschaftliche Begründung gibt. Mehr noch: Durch die wissenschaftliche Erforschung der genetischen Vielfalt der Menschen in den vergangenen Jahrzehnten wurden die Rassenkonzepte endgültig als typologische Konstrukte entlarvt, die auf willkürlich herausgegriffenen körperliche Merkmalen, wie Hautfarbe oder Schädelform, basierten. Es gebe unter den 3,2 Milliarden Basenpaaren im menschlichen Erbgut kein einziges, welches zum Beispiel Afrikaner von Nicht-Afrikanern trennt und einen „rassischen“ Unterschied begründet.
„Das Konzept der Rasse ist das Ergebnis von Rassismus und nicht dessen Voraussetzung“, lautet das Fazit der Autoren und sie fordern: „Der Nichtgebrauch des Begriffes Rasse sollte heute und zukünftig zur wissenschaftlichen Redlichkeit gehören.“
„Die bloße Streichung des Begriffs Rasse aus dem Grundgesetz und aus unserem Sprachgebrauch wird den immer noch bestehenden Rassismus nicht von heute auf morgen überwinden, aber es ist ein Schritt auf dem Weg dahin und ich freue mich sehr, dass wir dazu einen Beitrag leisten konnten“, sagt Prof. Dr. Johannes Krause von Max-Planck-Institut für evolutionäre Anthropologie in Leipzig, der bis Mitte 2020 Direktor am Jenaer Max-Planck-Institut für Menschheitsgeschichte war.